Kirchengemeinderat
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„Kirchengemeinderat und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde.“ So ist es in der Kirchengemeindeordnung formuliert. Die Kirchengemeinderätinnen und -räte tragen gemeinsam mit dem Pfarrer die Verantwortung für alle Belange der Gemeindearbeit. Außer den 9 Gewählten sind Pfarrer und Kirchenpflegerin (Rechnerin) stimmberechtigte Mitglieder des KGR.
„Der neugewählte Kirchengemeinderat wurde am 4. Advent 2019 ins Amt eingeführt.“
Die öffentlichen Sitzungen des Kirchengemeinderats finden einmal monatlich mittwochs, 19.30 Uhr, im Sitzungszimmer des Gemeindehauses, Pfarrstr. 6, statt.